"...komme ich doch sonst gar nicht hin..."

  Spezialfahrzeug mit Lift

In unseren Spezialfahrzeugen mit Rampe oder Lift können Sie während der gesamten Fahrt im eigenen Rollstuhl bleiben.

Der betreute Fahrdienst für Behinderte

Zielgruppe
Zielgruppe des betreuten Fahrdienstes für Behinderte sind gehbehinderte Personen aus Hamm und näherer Umgebung. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie - evtl. mit Hilfe - noch selber laufen können oder im Rollstuhl sitzen.

Denkbar sind Fahrten zu allen Anlässen, so z.B. zum Arzt, Einkaufen, zum Arbeitsplatz, zu Verwandten, Kino, Restaurant oder jeden anderen beliebigen Zielort. Auch Fahrten zu Kurorten sind möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über eine evtl. Kostenübernahme.

Durchführung
Im betreuten Fahrdienst sind vor allem engagierte Zivildienstleistende im Einsatz, die mit modernen, behindertengerechten Spezialfahrzeugen dafür sorgen, dass Sie Ihr Ziel sicher und entspannt erreichen.

Die Beförderung im Rollstuhl stellt aufgrund von Rampen und hydraulischen Hebevorrichtungen kein Problem dar.

 
     

 

"...kann sogar im eigenen Rollstuhl bleiben."

 

   
Möglichkeiten der Teilnahme

Um die Dienste des Fahrdienstes in Anspruch nehmen zu können gibt es mehrere Möglichkeiten:
  1. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG" für außergewöhnlich gehbehindert haben, können Sie unabhängig vom Grad der Behinderung und Ihrem Einkommen bei der Stadt Hamm einen Berechtigungsausweis für die Teilnahme am Fahrdienst beantragen. Dieser Ausweis berechtigt Sie zu 12 Fahrten im Monat die Sie, je nach Einkommen, entweder nichts oder aber 2,00 € Eigenanteil pro Fahrt kosten. Beantragen können Sie diesen Berechtigungsausweis in jedem Bürgeramt, oder bei der Fürsorgestelle der Stadt Hamm ( Eichstedtstraße 1 in Bockum-Hövel ).
     
  2. Ärzte können bei medizinischer Indikation einen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) ausstellen. Hierbei ist zu beachten dass Sie einen Eigenanteil von 13 € pro Fahrt an den Kosten zu tragen haben, es sei denn, Ihre Krankenkasse übernimmt die kompletten Kosten.
     
  3. Sie können die Fahrten auch privat bezahlen. Jeder gefahrene Kilometer kostet dann 1,35 €. Hinzu kommen 2,00 € für die Anfahrt.
     
  4. Sollten Sie ein körperbehindertes schulpflichtiges Kind haben, kann eine Kostenübernahme durch das Schulamt möglich sein.
   

Gemeinsam lachen:
Die Fahrer haben ein gutes Verhältnis
zu ihren Fahrgästen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an:

Tel.: 0 23 81 / 9 73 70 15

Ansprechpartner: Herr Hemesoth